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COPYRIGHT:
Sämtliche Fotos sind nach dem Schöpferprinzip durch §7 UrhG geschützt, nur diejenige Person,
die das Foto erstellt hat, hat das alleinige Recht zu dessen Verwertung.
Bitte beachten Sie, dass auch Teile von Fotos durch den §7 UrhG abgedeckt sind. Copyrights
müssen nicht innerhalb der Fotos kenntlich gemacht werden, da automatisch, das Urheberrecht
beim Fotografen liegt.
Wird ein Foto (nach Genemigung durch den Fotografen) veröffentlicht, so hat dieser einen
Anspruch auf die Nennung des Namens bzw. der Quelle.
Wird ein Foto ohne die Zustimmung des Fotografen veröffentlicht, so hat dieser einen
Anspruch auf Schadensersatz, der typischerweise
über dem „normalen“ Hornorar eines Fotografen liegt. Das Copyright erlischt
erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.
florian vierhauser
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